Die Datenklassifizierung ist ein wichtiger Bestandteil einer sicheren und gesetzeskonformen Datenverarbeitung. Viele Unternehmen schieben das Thema Datenklassifizierung vor sich her – dabei ist sie eine zentrale Voraussetzung für Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance. Sind die Daten im Unternehmen klar klassifiziert, können IT-Abteilungen sensible Informationen gezielt schützen – und gesetzliche Vorgaben wie das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) oder internationale Standards wie ISO/IEC 27001 werden wirksam umgesetzt.
Datenklassifizierung und Datenschutz in der Schweiz
Die Datenklassifizierung ist ein fortlaufender Prozess, bei dem Informationen in Kategorien eingeteilt werden – um sie effizient zu nutzen und gezielt zu schützen.
Ziel ist es, dass jede Information ein angemessenes Schutzniveau entsprechend ihrer Bedeutung erhält.
Sie ist damit ein Kernelement jeder IT-Sicherheitsstrategie – und zugleich ein wichtiger Bestandteil der Datenschutz-Compliance, da sie sicherstellt, dass Personendaten, Finanzdaten oder Gesundheitsdaten mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen geschützt werden.
Datenklassifizierung als Grundlage der Datenschutz-Compliance
Das Datenschutzgesetz verlangt den angemessenen Schutz von Personendaten.
Personendaten finden sich nicht nur in Verträgen oder HR-Unterlagen, sondern auch in E-Mails, Logdaten, Metadaten oder Cloud-Systemen.
Der Schutzbedarf hängt von der Datenkategorie ab:
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Normale Personendaten (z. B. Name, Adresse) haben einen geringeren Schutzbedarf.
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Besonders schützenswerte Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Ansichten) erfordern ein deutlich höheres Schutzniveau.
Durch eine klare Datenklassifizierung lässt sich der jeweilige Schutzbedarf bestimmen und daraus lassen sich konkrete Massnahmen ableiten – von Zugriffskontrollen über Verschlüsselung bis zur sicheren Löschung.
Typische Klassifizierungsstufen
Üblich sind drei bis fünf Stufen, z. B.:
- Öffentliche Daten – dürfen frei veröffentlicht werden (z. B. Website-Inhalte, Geschäftsberichte)
- Interne Daten – nur intern zugänglich, z. B. Telefonlisten oder Intranet-Richtlinien
- Vertrauliche Daten – für einen begrenzten Personenkreis, z. B. Projektdokumente, Verträge, Personaldaten
- Geheime Daten – höchste Schutzstufe, z. B. Finanzinformationen, Bankdaten, Authentifizierungsdaten
Vorgehen zur Einführung einer Datenklassifizierung
Ein funktionierendes Datenklassifizierungssystem entsteht nicht automatisch – es muss geplant, umgesetzt und laufend gepflegt werden:
- Dateninventar erstellen – welche Daten existieren, wo liegen sie, wer hat Zugriff
- Richtlinie definieren – Stufen, Kriterien, Verantwortlichkeiten
- Ist-Analyse – bestehende Daten zuordnen und Lücken erkennen
- Kennzeichnung umsetzen – physisch und digital.
- Regelmässig überprüfen – Schutzmechanismen, Compliance und Aktualität.
Fazit
Mit einer klaren Datenklassifizierung verbessern Unternehmen ihren Datenschutz in der Schweiz und erfüllen die Anforderungen der ISO 27001. Eine konsequente Datenklassifizierung bringt Unternehmen klare Vorteile:
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Übersicht über sämtliche Datenbestände
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Effiziente Datennutzung und gezielte Schutzmassnahmen
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Stärkung der IT- und Datenschutzstrategie
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Minimierung von Risiken und Compliance-Kosten
Wer seine Daten kennt und richtig einstuft, schützt sein Unternehmen technisch, organisatorisch und rechtlich.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.