Datenschutz und der neue Angemessenheitsbeschluss für Datenübermittlungen in die USA: Ein rechtlicher Überblick

Okt. 1, 2023

Einleitung

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen bedeutenden Schritt im Datenschutz gemacht, indem sie einen Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) erlassen hat. Dieser Beschluss wirkt sich auf die Übertragung von personenbezogenen Daten zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA) aus. Dieser Beitrag soll einen Überblick über diesen Beschluss und seine Implikationen bieten. Weitere Beiträge zu diesem Thema finden sie hier.

 

Der Angemessenheitsbeschluss und seine rechtliche Bedeutung

Der am 10. Juli 2023 in Kraft getretene Angemessenheitsbeschluss hält formell fest, dass in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau gilt, solange dieser Beschluss in Kraft ist. Dies bedeutet, dass Datenübermittlungen an US-Unternehmen, die gemäss den DPF-Richtlinien zertifiziert sind, aus datenschutzrechtlicher Sicht als rechtskonform gelten. Der Beschluss dient dazu, den Datenschutz bei grenzüberschreitenden Datenübermittlungen sicherzustellen.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 4. September 2023 Anwendungshinweise zur Übermittlung personenbezogener Daten aus Europa in die USA und zum Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum Datenschutzrahmen EU‐US Data Privacy Framework (DPF) vom 10. Juli 2023 veröffentlicht. Auch die EU-Kommission hält ein Q&A zu dem Thema bereit.

 

Anwendungsbereich des Angemessenheitsbeschlusses und das Selbstzertifizierungsverfahren

Der Angemessenheitsbeschluss gilt nicht automatisch für alle US-Unternehmen. Unternehmen müssen sich selbst zertifizieren, um von diesem Beschluss zu profitieren. Nach erfolgreicher Zertifizierung werden diese Unternehmen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank aufgeführt, was die Transparenz und Überprüfung der Datenschutzstandards gewährleisten soll. Unter dem DPF sind jedoch Transfers personenbezogener Daten in die USA im Wesentlichen nach demselben Muster erlaubt, wie es unter dem „Privacy Shield“ der Fall gewesen ist.

 

Langfristige Rechtssicherheit und mögliche Herausforderungen

Das DPF ist das dritte Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, nachdem das 2Safe-Harbor-Abkommen» und der «EU-US Privacy Shield» aufgrund unzulässiger Datenzugriffe durch US-Nachrichtendienste vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt wurden. Trotz einiger Verbesserungen im DPF haben Kritiker Bedenken geäussert und Klagen vor dem EuGH angekündigt, insbesondere hinsichtlich möglicher unzulässiger Datenzugriffe durch US-Nachrichtendienste. Da der EuGH strenge Anforderungen an ein angemessenes Datenschutzniveau stellt, bleibt die Frage der langfristigen Rechtssicherheit weiterhin offen.

 

 

 

Fazit

Unternehmen, die Datenübermittlungen gemäss dem neuen Angemessenheitsbeschluss durchführen möchten, sollten sorgfältig ihre Datenschutzmassnahmen prüfen und anpassen. Dies umfasst die Überprüfung der Zertifizierung der US-Unternehmen, die Anpassung der Datenschutzdokumentation und die regelmässige Überwachung der Zertifizierung.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Angemessenheitsbeschluss eine wichtige Entwicklung im Datenschutz darstellt. Unternehmen sollten sich der rechtlichen Implikationen bewusst sein und entsprechende Schritte unternehmen, um die Einhaltung der Datenschutzstandards sicherzustellen. Allerdings werden bereits stimmen Laut, wonach davon auszugehen ist, dass die Wahrscheinlichkeit beseht, dass der Angemessenheitsbeschluss für die USA durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wieder aufgehoben wird, in einer Pressemitteilung vom 4. September 2023 als „recht hoch“ ein. Vor diesem Hintergrund empfhiehlt es sich, weiterhin andere Garantien, wie etwa die EU-Standardvertragsklauseln mit den Unternehmen mit Sitz abzuschliessen.

 

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Bruno Schnarwiler

Konsulent Informationssicherheit

Bruno Schnarwiler ist ein Experte in Wirtschaftsinformatik mit über 30 Jahren Erfahrung als Auditor, Projektmanager, Berater und Führungskraft. Mit Abschlüssen als Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker, CISA und ISO 27001 Lead Auditor verfügt er über Fachkenntnisse in Informationssicherheit, Krisen- und Risikomanagement sowie digitalen Archivierungslösungen. Er hatte Schlüsselrollen wie Leiter IT-Revision und Risikomanagement in einer Bank, Leiter Softwareentwicklung und Berater für Sicherheit. Diese Tätigkeiten gaben ihm umfassende Einblicke in Branchen und Prozesse. Er trägt zur Implementierung sicherer IT-Umgebungen, Optimierung interner Kontrollsysteme und Entwicklung nachhaltiger Lösungen bei, die moderne Anforderungen erfüllen.
Edith Luginbühl

Assistentin

Edith Luginbühl ist eine engagierte und erfahrene Assistentin mit über 50 Jahren Berufserfahrung. Ihre berufliche Laufbahn begann mit einer kaufmännischen Ausbildung bei einer Grossbank, und führte sie durch verschiedene Branchen, darunter die Gastronomie, Hotellerie, Autovermietung, Reisebüro, Zeitungsredaktion. Zu ihren Stärken zählen ihre freundliche und professionelle Art, ihre Zuverlässigkeit sowie ihr ausgeprägtes Auge für Details.

Alexander Wild begann 2019 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich. Vor und während seinem Studium konnte er bereits erste Erfahrungen in einer Compliance Abteilung einer Bank erlangen, arbeitete als IT-Supporter sowie in einer Legal Abteilung eines international tätigen Pharmaunternehmen. Seine Tätigkeiten umfassten unter anderem die Prüfung/Einhaltung von Bankweisungen, Sanktionen, Kunden und Länderrisiko; Beurteilung des generellen Kunden-Risikos für die Bank; Wet Ink Support sowie Support in der Prozessoptimierung von Vertragsunterzeichnungen. Seit 2022 arbeitet er als Anwaltsassistent bei der Balthasar Legal AG sowie LR | Rechtsanwälte. Sein Masterstudium wird er voraussichtlich 2025 abschliessen. 

Sangmo Agontsang

Paralegal

Sangmo Agontsang schloss 2012 ihr Diplom als Wirtschaftsfachfrau an der Kaderschule Zürich ab. Nach ihrem Abschluss arbeitete sie als CEO-Assistentin, unter anderem für die Freitag lab ag und CBM Schweiz. Zusätzlich sammelte sie Erfahrung in der Organisation der Kaderschule Zürich und war in der Intellectual Property Abteilung der Freitag lab ag tätig. Dort arbeitete sie international mit einem Team von Anwälten zusammen, um die Rechte des Unternehmens zu verteidigen. Seit 2022 ist sie als Paralegal bei der Balthasar Legal AG beschäftigt.

Markus Bruggmann

MLaw Senior Berater

MLaw Markus Bruggmann hat 2013 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich abgeschlossen und war seitdem unter anderem bei einer Bank, einer Wirtschaftskanzlei und einer Versicherung tätig, wo er sich auf die Beratung sowie die Prüfung und Redaktion von Verträgen in den Bereichen des Kommunikations- und Technologierechts (Datenschutz) unter Berücksichtigung des Haftpflicht- und Immaterialgüterrechts spezialisierte. Zu seinen Stärken gehören seine analytischen Fähigkeiten und seine breite Erfahrung.