Eigenverbrauchsmodelle 2026: ZEV, vZEV, Praxismodell & LEG

Okt. 20, 2025

Der Mantelerlass verändert den Markt

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Teils des sog. Mantelerlasses zum Stromversorgungsgesetz treten per 1. Januar 2026 tiefgreifende Neuerungen in Kraft. Neben den bekannten Formen des Eigenverbrauchs wie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder dem Praxismodell kommt die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) hinzu. Dieses neue Instrument erlaubt erstmals den gemeinschaftlichen Stromhandel über das öffentliche Verteilnetz – eine kleine Revolution im Schweizer Energierecht.

Für private und institutionelle Liegenschaftsbesitzer bedeutet das: Die Spielräume für Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom werden breiter. Doch die Wahl des richtigen Modells ist nicht nur eine technisch, sondern auch eine juristisch anspruchsvolle Frage.

 

ZEV und vZEV: Der Klassiker im Eigenverbrauch

Das ZEV-Modell ist in Art. 17 Energiegesetz (EnG, SR 730.0) und Art. 14 ff. Energieverordnung (EnV, SR 730.01) verankert. Mehrere Endverbraucher – typischerweise Stockwerkeigentümer und / oder Mieter in einem Mehrfamilienhaus – werden hinter einem einzigen Netzanschluss zusammengefasst. Der ZEV gilt gegenüber dem Netzbetreiber als ein Kunde. Für den intern verbrauchten Solarstrom fallen keine Netznutzungsentgelte an. Für Mieter gelten preis- und informationsrechtliche Schutzvorschriften (Art. 16 EnV).

Seit Anfang 2025 gibt es zusätzlich den virtuellen ZEV (vZEV). Hierbei können die bestehenden Zähler des Verteilnetzbetreibers als virtueller Messpunkt genutzt werden. Das spart Kosten und erleichtert die Umsetzung, insbesondere bei Arealen mit mehreren Gebäuden. Der vZEV bleibt eine Einheit – mit nur einem Grundpreis.

 

Praxismodell und vPraxismodell: Eine prüfenswerte Alternative

Das sogenannte Praxismodell ist keine gesetzliche Kategorie, sondern ein pragmatischer Ansatz, den die ElCom in ihren Mitteilungen konkretisiert hat. Alle Teilnehmenden bleiben individuelle Endverbraucher, behalten ihren eigenen Netzanschluss und zahlen jeweils einen Grundpreis. Der lokal erzeugte Solarstrom wird dennoch direkt zwischen Betreiber und Verbrauchern abgerechnet. Juristisch handelt es sich um privatrechtliche Verträge, die keiner spezifischen Regulierung wie im ZEV unterliegen.

Das virtuelle Praxismodell (vPraxismodell), seit 2025 zulässig, erlaubt die Mitbenutzung der Anschlussleitungen auf Niederspannungsebene. Damit wird eine ähnliche Infrastrukturflexibilität erreicht wie beim vZEV, allerdings ohne die Schutzmechanismen des EnG. Gerade für gewerbliche Areale oder Mischliegenschaften kann dieses Modell interessant sein.

 

LEG ab 2026: Strom teilen auf Gemeindeebene

Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist die grosse Neuerung ab 2026. Grundlage sind die revidierten Bestimmungen in StromVG und StromVV. Eine LEG darf innerhalb einer Gemeinde, auf derselben Netzebene und im gleichen Netzgebiet Strom handeln – auch über das öffentliche Verteilnetz.

Teilnahmeberechtigt sind nur Haushalte und Betriebe mit Smart Meter. ZEVs oder vZEVs können als Einheit Mitglied einer LEG werden. Für den innerhalb der LEG gehandelten Strom wird ein reduziertes Netznutzungsentgelt fällig (in der Regel ein Abschlag von 40 %, bei mehreren Netzebenen halbiert). Abgaben wie der Netzzuschlag oder die Systemdienstleistungen der Swissgrid bleiben hingegen bestehen.

Dieses Modell schafft neue Chancen: Ein Quartier kann gemeinsam die lokale Produktion nutzen, auch wenn nicht jede Partei eine eigene PV-Anlage betreibt. Zugleich sind die Anforderungen an Organisation, Abrechnung und Vertragsgestaltung deutlich höher.

 

Chancen und Risiken im Überblick

Die Bandbreite der Modelle eröffnet passgenaue Lösungen:

  • ZEV/vZEV sind für Mehrfamilienhäuser oder Areale mit klarer Eigentümerstruktur häufig die beste Lösung.
  • Praxismodell/vPraxismodell punkten mit einfacher Umsetzung und Vertragsfreiheit. Sie können sich für gewerbliche Areale oder Mischliegenschaften eignen.
  • LEG bringt die Chance, ganze Quartiere oder Gemeinden in die Energiewende einzubinden – mit Skaleneffekten, aber auch erhöhtem Koordinationsaufwand.

Ein Stolperstein aller Modelle bleibt die Messinfrastruktur. Ohne Smart Meter ist eine rechtssichere Abrechnung kaum möglich. Die Frist zum Abschluss des Smart Meter Rollouts endet erst per Ende 2027. Verlangt ein ZEV oder LEG allerdings die Installation, besteht neu die Pflicht des Verteilnetzbetreibers, innert drei Monaten Smart Meter zu installieren. Zudem sind die Pflichten der Verteilnetzbetreiber unterschiedlich: Während ZEVs und LEGs gesetzlich zu ermöglichen sind, besteht beim Praxismodell keine solche Pflicht.

 

Fazit: Welches Modell passt?

Ab 2026 stehen in der Schweiz drei unterschiedliche Eigenverbrauchsmodelle zur Verfügung, zwei davon auch in einer virtuellen Variante. Jedes Modell hat seinen Platz: vom klassischen ZEV, über flexible Praxismodelle bis zur neuen LEG für ganze Gemeinden. Die Wahl hängt von Eigentümerstruktur, Zielgruppe und Risikobereitschaft ab.

Wer frühzeitig die Weichen stellt, kann nicht nur Stromkosten senken, sondern auch den Wert seiner Liegenschaft steigern und die lokale Energiewende aktiv mitgestalten.

Wir begleiten Sie bei der Wahl und Umsetzung des passenden Modells – Kompetent, Effizient, Transparent.

Silvia Mathys

lic. iur. Senior Beraterin

lic. iur. Silvia Mathys hat 2004 ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Basel abgeschlossen und war seither in verschiedenen Unternehmen, unter anderem in der Finanzbranche, der Industrie sowie im Technologiebereich, tätig. Sie spezialisierte sich auf die rechtliche Begleitung und Umsetzung im Bereich Datenschutz und Compliance. Neben ihrer Tätigkeit bei internationalen Konzernen bringt sie langjährige Erfahrung in der Beratung, Schulung und Implementierung datenschutzrechtlicher Vorgaben (inkl. DSGVO) mit. Zu ihren Stärken gehören ihre fundierte Fachkompetenz, ihre praxisorientierte Arbeitsweise sowie ihre breite Erfahrung im internationalen Umfeld.

Bruno Schnarwiler

Konsulent Informationssicherheit

Bruno Schnarwiler ist ein Experte in Wirtschaftsinformatik mit über 30 Jahren Erfahrung als Auditor, Projektmanager, Berater und Führungskraft. Mit Abschlüssen als Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker, CISA und ISO 27001 Lead Auditor verfügt er über Fachkenntnisse in Informationssicherheit, Krisen- und Risikomanagement sowie digitalen Archivierungslösungen. Er hatte Schlüsselrollen wie Leiter IT-Revision und Risikomanagement in einer Bank, Leiter Softwareentwicklung und Berater für Sicherheit. Diese Tätigkeiten gaben ihm umfassende Einblicke in Branchen und Prozesse. Er trägt zur Implementierung sicherer IT-Umgebungen, Optimierung interner Kontrollsysteme und Entwicklung nachhaltiger Lösungen bei, die moderne Anforderungen erfüllen.
Edith Luginbühl

Assistentin

Edith Luginbühl ist eine engagierte und erfahrene Assistentin mit über 50 Jahren Berufserfahrung. Ihre berufliche Laufbahn begann mit einer kaufmännischen Ausbildung bei einer Grossbank, und führte sie durch verschiedene Branchen, darunter die Gastronomie, Hotellerie, Autovermietung, Reisebüro, Zeitungsredaktion. Zu ihren Stärken zählen ihre freundliche und professionelle Art, ihre Zuverlässigkeit sowie ihr ausgeprägtes Auge für Details.

Alexander Wild begann 2019 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich. Vor und während seinem Studium konnte er bereits erste Erfahrungen in einer Compliance Abteilung einer Bank erlangen, arbeitete als IT-Supporter sowie in einer Legal Abteilung eines international tätigen Pharmaunternehmen. Seine Tätigkeiten umfassten unter anderem die Prüfung/Einhaltung von Bankweisungen, Sanktionen, Kunden und Länderrisiko; Beurteilung des generellen Kunden-Risikos für die Bank; Wet Ink Support sowie Support in der Prozessoptimierung von Vertragsunterzeichnungen. Seit 2022 arbeitet er als Anwaltsassistent bei der Balthasar Legal AG sowie LR | Rechtsanwälte. Sein Masterstudium wird er voraussichtlich 2025 abschliessen. 

Sebastian Andres

Student, Content Manager

Sebastian Andres begann 2019 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, wo er voraussichtlich 2026 den Masterabschluss erlangen wird. Erste praktische Erfahrungen sammelte er bei der Digt AG, wo er in der Vertragsgestaltung tätig war und daneben auch Aufgaben im Bereich Content Management übernahm. Bei der ADMG AG, bei der er seit 2024 arbeitet, erwarb er anschliessend vertiefte Kenntnisse in Zivil-, Verwaltungs-, Handels- und Wirtschaftsrecht. Seit 2025 ist er zudem bei der Balthasar Legal AG als Content Manager tätig.

Markus Bruggmann

MLaw Senior Berater

MLaw Markus Bruggmann hat 2013 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich abgeschlossen und war seitdem unter anderem bei einer Bank, einer Wirtschaftskanzlei und einer Versicherung tätig, wo er sich auf die Beratung sowie die Prüfung und Redaktion von Verträgen in den Bereichen des Kommunikations- und Technologierechts (Datenschutz) unter Berücksichtigung des Haftpflicht- und Immaterialgüterrechts spezialisierte. Zu seinen Stärken gehören seine analytischen Fähigkeiten und seine breite Erfahrung.