Kaum eine Website kommt heute ohne Cookie-Banner aus. Und doch lohnt sich ein genauer Blick: Viele Banner sind weniger Rechtsnotwendigkeit als Reflex. Man „macht es halt so“, weil es alle so machen – oder weil das Consent-Management-Tool es so ausliefert. Das führt zu zwei typischen Problemen: Erstens nervt es die Nutzer (Consent Fatigue). Zweitens entsteht eine trügerische Sicherheit („Wir haben ja einen Banner, also passt es“).
Gerade jetzt ist Bewegung drin. In der EU wird politisch diskutiert, ob Cookie-Entscheide künftig stärker über Browser- oder Systempräferenzen abgebildet werden können, um die dauernden Abfragen zu reduzieren. Das läuft im Kontext der „Digital Omnibus“-Debatte, die auf Vereinfachung und bessere Abstimmung digitaler Regulierung zielt. In der Schweiz ist die Ausgangslage ohnehin eine andere: Es gibt kein generelles Cookie-Banner-Obligatorium. Der aktualisierte Leitfaden des EDÖB (Oktober 2025) bestätigt und präzisiert den risikobasierten Ansatz.
EU-Logik: Opt-in als Standard – aber zunehmend unter Druck
Vereinfacht gesagt gilt in der EU: Nicht technisch notwendige Cookies (z. B. viele Analytics- und Marketing-Cookies) dürfen grundsätzlich erst gesetzt werden, wenn eine wirksame Einwilligung nach ausreichender Information vorliegt. Diese Logik folgt aus dem Zusammenspiel von DSGVO und ePrivacy-Regeln und ist im Markt seit Jahren als „Consent first“ operationalisiert.
Praktisch heisst das: Ohne saubere Einwilligung keine nicht-essentiellen Cookies. Gleichzeitig wächst der politische Druck, weil Einwilligungen zur Klick-Routine verkommen. Genau deshalb wird diskutiert, ob ein Teil dieser Entscheidungen künftig zentral (Browser/System) und längerfristig hinterlegt werden kann – damit weniger „Banner-Pflichtgefühl“ und mehr echte Steuerung entsteht.
Schweiz-Logik: Keine Banner-Pflicht – sondern Zweck, Verhältnismässigkeit, Risiko
Der Schweizer Ansatz ist nüchterner. Der EDÖB hält ausdrücklich fest: Weder das DSG noch Art. 45c FMG verlangen die Einwilligung als zwingende Voraussetzung für die Rechtmässigkeit nicht notwendiger Cookies. Einwilligung ist ein möglicher Rechtfertigungsgrund – aber nicht automatisch der einzige oder immer erforderliche. https://www.edoeb.admin.ch/de/cookie-leitfaden-aktualisiert
Entscheidend ist vielmehr, was Du mit welchen Mitteln bezweckst, welche Eingriffstiefe entsteht und ob ein (wirksamer) Widerspruch realistisch möglich ist. Der Leitfaden arbeitet das sehr deutlich heraus: Je intensiver das Tracking und je stärker die Profilbildung (insbesondere bei Profiling mit hohem Risiko), desto eher kippt die Interessenabwägung – und desto eher wird eine Einwilligung (Opt-in) erforderlich.
Gleichzeitig gilt: Information bleibt Pflicht. Und bei „verhältnismässigen, aber nicht notwendigen“ Cookies muss ein wirksames Opt-out/Widerspruchsrecht sauber umgesetzt sein – nicht nur irgendwo in der Datenschutzerklärung vergraben, sondern auffindbar und mit wenigen Schritten ausübbar, auch beim zweiten Besuch.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
- Bevor Du über Banner-Designs diskutierst, musst Du wissen, was tatsächlich auf der Website passiert: Welche Cookies/Tracker laufen, von wem (First/Third Party), mit welchen Laufzeiten, zu welchen Zwecken? Ohne saubere Cookie-Landkarte ist jede „Compliance“ eine Annahme.
- „Notwendig“ (z. B. Login, Warenkorb) ist das eine. „Nice to have“ (Standard-Analytics) das andere. Und „intensiv“ (Cross-Site-Tracking, personalisierte Werbung, Datenzugang für Dritte gegen Entgelt) ist nochmals eine andere Liga. Der EDÖB beschreibt gerade bei personalisierter Werbung und eingebetteten Dritten die Situationen, in denen Profiling-Risiken stark ansteigen.
- Der häufigste Fehler ist nicht fehlende Information – sondern ein Widerspruch, der in der Praxis ins Leere läuft: versteckt, kompliziert, beim nächsten Besuch „vergessen“ oder nur für einen Teil der Tracker wirksam. Der Leitfaden betont ausdrücklich, dass Widerruf/Widerspruch nicht durch Hürden („administrative Schikanen“) entwertet werden darf und sinngemäss dieselben Fairness-Anforderungen gelten.
- Ein Banner ist kein Compliance-Siegel. Wer sich auf Tool-Versprechen oder Standardkonfigurationen verlässt, verlagert das Risiko nicht – er behält es. Verantwortlich bleibt das Unternehmen: für die korrekte Einordnung, für die Rechtsgrundlage, für die technische Umsetzung, für die Nachweisbarkeit im Streitfall. Das ist auch die Kernaussage meiner Kolumne: Nicht jedes Cookie braucht einen Banner.
Ein Praxisbild, das ich oft sehe
Ein Unternehmen setzt „vorsorglich“ einen EU-ähnlichen Banner auf die Schweizer Website. Gleichzeitig laufen Third-Party-Skripte bereits beim ersten Seitenaufruf, weil sie im Tag Manager „immer an“ sind. Ergebnis: Der Banner beruhigt zwar das Gewissen, ändert aber am Datenfluss wenig. Genau hier lohnt der risikobasierte Umbau: erst technische Kontrolle (was feuert wann), dann rechtliche Qualifikation (welche Zwecke, welche Eingriffstiefe), dann erst das richtige Frontend (Banner ja/nein, Opt-out wo nötig, Opt-in wo erforderlich).
Am Ende ist die Frage nicht „Brauche ich einen Banner?“, sondern: „Kann ich meine Cookie-Landschaft nachvollziehbar steuern – so, dass Information und Selbstbestimmung real sind?
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