Wenn der KI-Anbieter den Stecker zieht: Was Unternehmen rechtlich beachten sollten

Juni 15, 2026

Was passiert, wenn Ihr KI-Anbieter von heute auf morgen seine Modelle abschaltet?

Am 12. Juni 2026 ist genau das passiert: Anthropic hat seine Flagship-Modelle Claude Fable 5 und Claude Mythos 5 auf Anordnung der US-Regierung ohne Vorankündigung für alle Kunden weltweit deaktiviert. Technisch wurde das breit in den Medien diskutiert – die rechtliche Dimension ging dabei aus unserer Sicht weitgehend unter.

Für Unternehmen, die KI produktiv einsetzen, ist der Fall ein Warnsignal:
Nicht nur der Tech‑Stack muss stabil sein, sondern auch die vertragliche Absicherung gegenüber dem Anbieter.

Im Folgenden drei Punkte, die Unternehmen, Rechtsabteilungen und Projektverantwortliche kennen sollten.

1. Modell-Agnostik vertraglich absichern
Viele KI-Initiativen setzen auf ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Anbieter – oft ohne darüber nachzudenken, was passiert, wenn genau dieses Modell nicht mehr verfügbar ist.

Juristisch heisst das: Modell-Agnostik gehört in den Vertrag.

Entwicklerverträge und Integrationsprojekte sollten ausdrücklich vorsehen, dass Workflows, Schnittstellen und Anwendungen so aufgebaut werden, dass ein Modellwechsel jederzeit möglich ist.

Dazu gehören z.B.:

  • saubere Abstraktionsschichten (keine hardcodierten Prompts und APIs überall verstreut),
  • klare Regelungen, wer die Kosten und den Aufwand eines Modellwechsels trägt,
  • vertragliche Vorgaben, dass der Dienstleister mindestens ein alternatives Modell evaluieren und technisch berücksichtigen muss.

Wenn das nicht vorgesehen ist, wird der Modellwechsel schnell zum teuren Notfallprojekt – genau dann, wenn die Zeit drängt.

2. Keine Sackgasse: Exit-Klauseln gegen Lock-in
Viele Verträge zu KI‑Plattformen ähneln klassischen SaaS‑Verträgen. Was häufig fehlt, sind konkrete Exit‑Regelungen, die zu KI‑Abhängigkeiten passen.

Worauf Sie achten sollten:

Keine versteckten Lock‑ins:

  • Verträge mit System‑ und Umsetzungsdienstleistern sollten klare Ausstiegspfade enthalten:
  • Welche Fristen gelten, wenn der Anbieter seine Leistungen wesentlich ändert oder einstellt?
  • Unter welchen Bedingungen dürfen Sie auf ein anderes Produkt / einen anderen Anbieter wechseln?

Daten- und Modellportabilität:

  • Wie kommen Sie an Ihre Trainingsdaten, Konfigurationsdaten und Promptbibliotheken?
  • In welchem Format müssen diese herausgegeben werden?

Mitwirkungspflichten beim Exit:

  • Der Anbieter sollte verpflichtet sein, den Wechsel aktiv zu unterstützen (z.B. durch Dokumentation, Übergabeworkshops, Support in einer Übergangsphase).

Ohne solche Klauseln haben Sie zwar theoretische Kündigungsrechte, aber praktisch einen langen und schmerzhaften Übergang – insbesondere, wenn KI bereits in zentrale Geschäftsprozesse integriert ist.

3. Verfügbarkeit ist kein Selbstläufer – auch bei KI nicht
Technisch sind KI-Modelle häufig hochverfügbar – aber: es gibt keine gesetzliche Grundversorgungspflicht für KI-Modelle.

Wichtig ist, was vertraglich zugesichert ist:

  • Service Level (SLA) für Verfügbarkeit und Reaktionszeiten – beziehen sie sich nur auf die Plattform oder auch auf die zugrunde liegenden Modelle?
  • Regelungen zu Wartungsfenstern, geplanten und ungeplanten Ausfällen.
  • Bestimmungen zu Force Majeure / höhere Gewalt:
  • Was passiert, wenn ein Modell aufgrund regulatorischer oder politischer Entscheidungen nicht weiter betrieben werden darf?
  • Gibt es in solchen Fällen Sonderkündigungsrechte oder Verpflichtungen des Anbieters, Alternativen bereitzustellen?

Wer seine KI-Versorgung nicht vertraglich absichert, muss damit rechnen, dass der Anbieter Modelle – aus technischen, regulatorischen oder politischen Gründen – jederzeit ändern, einschränken oder deaktivieren kann. Vertrauen ist gut, Verträge sind besser.

Wie Balthasar Legal Sie unterstützt
Balthasar Legal berät Unternehmen an der Schnittstelle von KI, Technologie und Recht – mit Fokus auf:

KI- und Technologierecht
Governance, Risiko- und Compliance-Management bei KI-Einsatz

Wir unterstützen Sie dabei,

bestehende Verträge mit KI‑Anbietern zu überprüfen,
neue Projekte vertraglich modell-agnostisch und exitfähig aufzusetzen,
Abhängigkeiten im Tech‑Stack frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.

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Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung oder ein kompaktes Vertrags‑Review.

 

Silvia Mathys

lic. iur. Senior Beraterin

lic. iur. Silvia Mathys hat 2004 ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Basel abgeschlossen und war seither in verschiedenen Unternehmen, unter anderem in der Finanzbranche, der Industrie sowie im Technologiebereich, tätig. Sie spezialisierte sich auf die rechtliche Begleitung und Umsetzung im Bereich Datenschutz und Compliance. Neben ihrer Tätigkeit bei internationalen Konzernen bringt sie langjährige Erfahrung in der Beratung, Schulung und Implementierung datenschutzrechtlicher Vorgaben (inkl. DSGVO) mit. Zu ihren Stärken gehören ihre fundierte Fachkompetenz, ihre praxisorientierte Arbeitsweise sowie ihre breite Erfahrung im internationalen Umfeld.

Bruno Schnarwiler

Konsulent Informationssicherheit

Bruno Schnarwiler ist ein Experte in Wirtschaftsinformatik mit über 30 Jahren Erfahrung als Auditor, Projektmanager, Berater und Führungskraft. Mit Abschlüssen als Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker, CISA und ISO 27001 Lead Auditor verfügt er über Fachkenntnisse in Informationssicherheit, Krisen- und Risikomanagement sowie digitalen Archivierungslösungen. Er hatte Schlüsselrollen wie Leiter IT-Revision und Risikomanagement in einer Bank, Leiter Softwareentwicklung und Berater für Sicherheit. Diese Tätigkeiten gaben ihm umfassende Einblicke in Branchen und Prozesse. Er trägt zur Implementierung sicherer IT-Umgebungen, Optimierung interner Kontrollsysteme und Entwicklung nachhaltiger Lösungen bei, die moderne Anforderungen erfüllen.
Edith Luginbühl

Assistentin

Edith Luginbühl ist eine engagierte und erfahrene Assistentin mit über 50 Jahren Berufserfahrung. Ihre berufliche Laufbahn begann mit einer kaufmännischen Ausbildung bei einer Grossbank, und führte sie durch verschiedene Branchen, darunter die Gastronomie, Hotellerie, Autovermietung, Reisebüro, Zeitungsredaktion. Zu ihren Stärken zählen ihre freundliche und professionelle Art, ihre Zuverlässigkeit sowie ihr ausgeprägtes Auge für Details.

Alexander Wild begann 2019 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich. Vor und während seinem Studium konnte er bereits erste Erfahrungen in einer Compliance Abteilung einer Bank erlangen, arbeitete als IT-Supporter sowie in einer Legal Abteilung eines international tätigen Pharmaunternehmen. Seine Tätigkeiten umfassten unter anderem die Prüfung/Einhaltung von Bankweisungen, Sanktionen, Kunden und Länderrisiko; Beurteilung des generellen Kunden-Risikos für die Bank; Wet Ink Support sowie Support in der Prozessoptimierung von Vertragsunterzeichnungen. Seit 2022 arbeitet er als Anwaltsassistent bei der Balthasar Legal AG sowie LR | Rechtsanwälte. Sein Masterstudium wird er voraussichtlich 2025 abschliessen. 

Sebastian Andres

Student, Content Manager

Sebastian Andres begann 2019 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, wo er voraussichtlich 2026 den Masterabschluss erlangen wird. Erste praktische Erfahrungen sammelte er bei der Digt AG, wo er in der Vertragsgestaltung tätig war und daneben auch Aufgaben im Bereich Content Management übernahm. Bei der ADMG AG, bei der er seit 2024 arbeitet, erwarb er anschliessend vertiefte Kenntnisse in Zivil-, Verwaltungs-, Handels- und Wirtschaftsrecht. Seit 2025 ist er zudem bei der Balthasar Legal AG als Content Manager tätig.

Markus Bruggmann

MLaw Senior Berater

MLaw Markus Bruggmann hat 2013 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich abgeschlossen und war seitdem unter anderem bei einer Bank, einer Wirtschaftskanzlei und einer Versicherung tätig, wo er sich auf die Beratung sowie die Prüfung und Redaktion von Verträgen in den Bereichen des Kommunikations- und Technologierechts (Datenschutz) unter Berücksichtigung des Haftpflicht- und Immaterialgüterrechts spezialisierte. Zu seinen Stärken gehören seine analytischen Fähigkeiten und seine breite Erfahrung.