Was passiert, wenn Ihr KI-Anbieter von heute auf morgen seine Modelle abschaltet?
Am 12. Juni 2026 ist genau das passiert: Anthropic hat seine Flagship-Modelle Claude Fable 5 und Claude Mythos 5 auf Anordnung der US-Regierung ohne Vorankündigung für alle Kunden weltweit deaktiviert. Technisch wurde das breit in den Medien diskutiert – die rechtliche Dimension ging dabei aus unserer Sicht weitgehend unter.
Für Unternehmen, die KI produktiv einsetzen, ist der Fall ein Warnsignal:
Nicht nur der Tech‑Stack muss stabil sein, sondern auch die vertragliche Absicherung gegenüber dem Anbieter.
Im Folgenden drei Punkte, die Unternehmen, Rechtsabteilungen und Projektverantwortliche kennen sollten.
1. Modell-Agnostik vertraglich absichern
Viele KI-Initiativen setzen auf ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Anbieter – oft ohne darüber nachzudenken, was passiert, wenn genau dieses Modell nicht mehr verfügbar ist.
Juristisch heisst das: Modell-Agnostik gehört in den Vertrag.
Entwicklerverträge und Integrationsprojekte sollten ausdrücklich vorsehen, dass Workflows, Schnittstellen und Anwendungen so aufgebaut werden, dass ein Modellwechsel jederzeit möglich ist.
Dazu gehören z.B.:
- saubere Abstraktionsschichten (keine hardcodierten Prompts und APIs überall verstreut),
- klare Regelungen, wer die Kosten und den Aufwand eines Modellwechsels trägt,
- vertragliche Vorgaben, dass der Dienstleister mindestens ein alternatives Modell evaluieren und technisch berücksichtigen muss.
Wenn das nicht vorgesehen ist, wird der Modellwechsel schnell zum teuren Notfallprojekt – genau dann, wenn die Zeit drängt.
2. Keine Sackgasse: Exit-Klauseln gegen Lock-in
Viele Verträge zu KI‑Plattformen ähneln klassischen SaaS‑Verträgen. Was häufig fehlt, sind konkrete Exit‑Regelungen, die zu KI‑Abhängigkeiten passen.
Worauf Sie achten sollten:
Keine versteckten Lock‑ins:
- Verträge mit System‑ und Umsetzungsdienstleistern sollten klare Ausstiegspfade enthalten:
- Welche Fristen gelten, wenn der Anbieter seine Leistungen wesentlich ändert oder einstellt?
- Unter welchen Bedingungen dürfen Sie auf ein anderes Produkt / einen anderen Anbieter wechseln?
Daten- und Modellportabilität:
- Wie kommen Sie an Ihre Trainingsdaten, Konfigurationsdaten und Promptbibliotheken?
- In welchem Format müssen diese herausgegeben werden?
Mitwirkungspflichten beim Exit:
- Der Anbieter sollte verpflichtet sein, den Wechsel aktiv zu unterstützen (z.B. durch Dokumentation, Übergabeworkshops, Support in einer Übergangsphase).
Ohne solche Klauseln haben Sie zwar theoretische Kündigungsrechte, aber praktisch einen langen und schmerzhaften Übergang – insbesondere, wenn KI bereits in zentrale Geschäftsprozesse integriert ist.
3. Verfügbarkeit ist kein Selbstläufer – auch bei KI nicht
Technisch sind KI-Modelle häufig hochverfügbar – aber: es gibt keine gesetzliche Grundversorgungspflicht für KI-Modelle.
Wichtig ist, was vertraglich zugesichert ist:
- Service Level (SLA) für Verfügbarkeit und Reaktionszeiten – beziehen sie sich nur auf die Plattform oder auch auf die zugrunde liegenden Modelle?
- Regelungen zu Wartungsfenstern, geplanten und ungeplanten Ausfällen.
- Bestimmungen zu Force Majeure / höhere Gewalt:
- Was passiert, wenn ein Modell aufgrund regulatorischer oder politischer Entscheidungen nicht weiter betrieben werden darf?
- Gibt es in solchen Fällen Sonderkündigungsrechte oder Verpflichtungen des Anbieters, Alternativen bereitzustellen?
Wer seine KI-Versorgung nicht vertraglich absichert, muss damit rechnen, dass der Anbieter Modelle – aus technischen, regulatorischen oder politischen Gründen – jederzeit ändern, einschränken oder deaktivieren kann. Vertrauen ist gut, Verträge sind besser.
Wie Balthasar Legal Sie unterstützt
Balthasar Legal berät Unternehmen an der Schnittstelle von KI, Technologie und Recht – mit Fokus auf:
KI- und Technologierecht
Governance, Risiko- und Compliance-Management bei KI-Einsatz
Wir unterstützen Sie dabei,
bestehende Verträge mit KI‑Anbietern zu überprüfen,
neue Projekte vertraglich modell-agnostisch und exitfähig aufzusetzen,
Abhängigkeiten im Tech‑Stack frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.
Möchten Sie wissen, wie robust Ihre aktuellen KI‑Verträge sind?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung oder ein kompaktes Vertrags‑Review.








