Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei hohem Risiko führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Notwendigkeit und der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung zur geplanten Bearbeitung.

Sowohl das neue DSG als auch die DSGVO verlangen, wenn die Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann, wie etwa bei der Verwendung neuer Technologien eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Datenschutz-Folgenabschätzung enthält eine Beschreibung der geplanten Bearbeitung, eine Bewertung der Risiken für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person sowie die Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte.

Schwerpunkte
  • Umschreibung der geplanten Bearbeitung
  • Schwellenwertanalyse
  • Prüfung der Bearbeitung auf Datenschutz-Compliance
  • Risikoanalyse und Bewertung
  • Umsetzung der technischen und organisatorischen Massnahmen
Methodik

Wir richten uns nach den Vorgaben des Europäischen und zukünftigen Schweizerischen Rrecht (DSGVO; DSG) sowie den von europäischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden erlassenen Richtlinien und Normen. Je nach Bearbeitung kann die Datenschutz-Folgenabschätzung umfassender oder weniger umfassend ausfallen.

Beurteilung eines Datenschutzvorfalls

Beurteilung eines Datenschutzvorfalls

Die Beurteilung eines Datenschutzvorfalls wird in der Praxis an Bedeutung zunehmen. Statistisch gesehen ist jedes Unternehmen früher oder später von einem Datenschutzvorfall betroffen. Es ist deshalb wichtig sich diesem Thema anzunehmen. Der nachfolgende Beitrag soll...