Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei hohem Risiko führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Notwendigkeit und der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung zur geplanten Bearbeitung.

Sowohl das neue DSG als auch die DSGVO verlangen, wenn die Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann, wie etwa bei der Verwendung neuer Technologien eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Datenschutz-Folgenabschätzung enthält eine Beschreibung der geplanten Bearbeitung, eine Bewertung der Risiken für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person sowie die Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte.

Schwerpunkte
  • Umschreibung der geplanten Bearbeitung
  • Schwellenwertanalyse
  • Prüfung der Bearbeitung auf Datenschutz-Compliance
  • Risikoanalyse und Bewertung
  • Umsetzung der technischen und organisatorischen Massnahmen
Methodik

Wir richten uns nach den Vorgaben des Europäischen und zukünftigen Schweizerischen Rrecht (DSGVO; DSG) sowie den von europäischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden erlassenen Richtlinien und Normen. Je nach Bearbeitung kann die Datenschutz-Folgenabschätzung umfassender oder weniger umfassend ausfallen.

Inkrafttreten des Digital Services Acts

Inkrafttreten des Digital Services Acts

Worum geht es beim DSA? Am 5. Juli 2022 hat das EU-Parlament den Digital Services Act (DSA) mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der DSA wird auch als „erstes Grundgesetz für das Internet“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die unmittelbar für...