Energie- & Stromversorgungsrecht
Wir beraten umfassend im Energie- und Stromversorgungsrecht – fundiert, praxisnah und mit Blick für das Wesentliche.
Wir unterstützen Energieversorger, Produzenten, Netzbetreiber, Photovoltaik-Dienstleister und Investoren in allen rechtlichen und regulatorischen Fragen. Mit langjähriger Inhouse-Erfahrung in führenden Energieunternehmen bringen wir nicht nur juristisches Know-how, sondern auch tiefes Verständnis für technische, wirtschaftliche und regulatorische Zusammenhänge mit.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beratung zu Stromversorgungsgesetz (StromVG), Energiegesetz (EnG) und zugehörigen Verordnungen
- Begleitung bei ZEV-, vZEV- und LEG-Modellen sowie deren vertraglicher und regulatorischer Umsetzung
- Rechtliche Unterstützung rund um neue regulatorische Entwicklungen wie den Mantelerlass
- Fragen zu Netzzugang, Netznutzung und Netzbewirtschaftung
- Projekte im Bereich Erzeugung, Eigenverbrauch und Zusammenschlüsse
- Strukturierung und Umsetzung von Areallösungen
- Strategische Beratung im Bereich Energiewende und Dekarbonisierung
Aktuell
ChatGPT Datenschutz Schweiz: Wenn KI-Chats auf Google landen
Einleitung Ende Juli 2025 sorgte ein Vorfall international für Aufsehen: Private Konversationen aus ChatGPT wurden in der Google-Suche auffindbar. Was für viele Nutzerinnen und Nutzer ein Schock war, war für Juristinnen und Juristen eher erwartbar. Denn wer sensible...
Künstliche Intelligenz und Versorgungssicherheit – was der Bundesrat empfiehlt
Die Diskussion um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Energieversorgung gewinnt an Dynamik. Am 19. September 2025 hat der Bundesrat den Bericht «Künstliche Intelligenz und Versorgungssicherheit» veröffentlicht. Er geht auf das Postulat 23.3957 der UREK-N...
Latombe doch kein «Schrems III» – EU-Gericht bestätigt neuen Datenrahmen mit den USA
Datentransfer EU–USA bestätigt
Das Gericht der EU hat am 3. September 2025 die Klage gegen den neuen EU-US-Datenschutzrahmen abgewiesen. Damit bleibt die Übermittlung personenbezogener Daten an zertifizierte US-Unternehmen weiterhin zulässig – ein «Schrems III» bleibt vorerst aus.