Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes am 1. September 2023

Aug. 31, 2022

Dieser Beitrag wurde am 1. September 2022 aktualisiert.

In seiner Mitteilung vom 3. März 2022 hat das Bundesamt für Justiz bekanntgeben, dass nun vorgesehen ist, das revidierte Datenschutzrecht auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen. Der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates muss noch erfolgen. Gemäss Medienmitteilung des EDÖB vom 23. Juni 2021 hätte das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) eigentlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten sollen.  Aufgrund der Diskussionen rund um den Entwurf der Verordnung zum DSG hatte die Branche allerdings damit  damit gerechnet, dass das revierte DSG stattdessen auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten würde. Das nun das Datum auf den 1. September 2023 verschoben worden ist, kam doch etwas überraschend. Gründe hierfür dürfte unter anderem darin liegen, dass der Verordnungstext zu vielen Diskussionen geführt hat und das revidierte DSG ohne Übergangsfrist in Kraft treten soll. Mit Inkrafttreten des revidierten DSG dürften wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zukommen, wie etwa die Erarbeitung / Anpassung der Datenschutzerklärung auf der Webseite wie auch die Einführung verschiedener Prozesse (z.B. Auskunftsprozess) oder die Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungen für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitende. Neu hinzu kommt weiter eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzung und Sanktionen bis zu CHF 250.000.

Der EDÖB hat hierzu die aus seiner Sicht wesentlichsten Neuerungen festgehalten und publiziert. Der nach hinten verschobene Termin lässt nun also der Privatwirtschaft und Bundesbehörden mehr Zeit ihre Bearbeitung von Personendaten an die neuen Bestimmungen anzupassen. Vor dem Hintergrund, dass keine Übergangsfrist vorgesehen ist, empfiehlt es sich, die erforderlichen Massnahmen zur Umsetzung der Anforderungen an das revDSG weiter voranzutreiben. So sind etwa die zuständige(n) Personen(en) (intern/extern) zu nominieren und eine Zeit- sowie Budget zu planen. Was es konkret zu tun gibt bis zum Inkrafttreten des revDSG habe bereits in einem früheren Beitrag zusammengefasst.

Bruno Schnarwiler

Konsulent Informationssicherheit

Bruno Schnarwiler ist ein Experte in Wirtschaftsinformatik mit über 30 Jahren Erfahrung als Auditor, Projektmanager, Berater und Führungskraft. Mit Abschlüssen als Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker, CISA und ISO 27001 Lead Auditor verfügt er über Fachkenntnisse in Informationssicherheit, Krisen- und Risikomanagement sowie digitalen Archivierungslösungen. Er hatte Schlüsselrollen wie Leiter IT-Revision und Risikomanagement in einer Bank, Leiter Softwareentwicklung und Berater für Sicherheit. Diese Tätigkeiten gaben ihm umfassende Einblicke in Branchen und Prozesse. Er trägt zur Implementierung sicherer IT-Umgebungen, Optimierung interner Kontrollsysteme und Entwicklung nachhaltiger Lösungen bei, die moderne Anforderungen erfüllen.
Edith Luginbühl

Assistentin

Edith Luginbühl ist eine engagierte und erfahrene Assistentin mit über 50 Jahren Berufserfahrung. Ihre berufliche Laufbahn begann mit einer kaufmännischen Ausbildung bei einer Grossbank, und führte sie durch verschiedene Branchen, darunter die Gastronomie, Hotellerie, Autovermietung, Reisebüro, Zeitungsredaktion. Zu ihren Stärken zählen ihre freundliche und professionelle Art, ihre Zuverlässigkeit sowie ihr ausgeprägtes Auge für Details.

Alexander Wild begann 2019 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich. Vor und während seinem Studium konnte er bereits erste Erfahrungen in einer Compliance Abteilung einer Bank erlangen, arbeitete als IT-Supporter sowie in einer Legal Abteilung eines international tätigen Pharmaunternehmen. Seine Tätigkeiten umfassten unter anderem die Prüfung/Einhaltung von Bankweisungen, Sanktionen, Kunden und Länderrisiko; Beurteilung des generellen Kunden-Risikos für die Bank; Wet Ink Support sowie Support in der Prozessoptimierung von Vertragsunterzeichnungen. Seit 2022 arbeitet er als Anwaltsassistent bei der Balthasar Legal AG sowie LR | Rechtsanwälte. Sein Masterstudium wird er voraussichtlich 2025 abschliessen. 

Sangmo Agontsang

Paralegal

Sangmo Agontsang schloss 2012 ihr Diplom als Wirtschaftsfachfrau an der Kaderschule Zürich ab. Nach ihrem Abschluss arbeitete sie als CEO-Assistentin, unter anderem für die Freitag lab ag und CBM Schweiz. Zusätzlich sammelte sie Erfahrung in der Organisation der Kaderschule Zürich und war in der Intellectual Property Abteilung der Freitag lab ag tätig. Dort arbeitete sie international mit einem Team von Anwälten zusammen, um die Rechte des Unternehmens zu verteidigen. Seit 2022 ist sie als Paralegal bei der Balthasar Legal AG beschäftigt.

Markus Bruggmann

MLaw Senior Berater

MLaw Markus Bruggmann hat 2013 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich abgeschlossen und war seitdem unter anderem bei einer Bank, einer Wirtschaftskanzlei und einer Versicherung tätig, wo er sich auf die Beratung sowie die Prüfung und Redaktion von Verträgen in den Bereichen des Kommunikations- und Technologierechts (Datenschutz) unter Berücksichtigung des Haftpflicht- und Immaterialgüterrechts spezialisierte. Zu seinen Stärken gehören seine analytischen Fähigkeiten und seine breite Erfahrung.