Inkrafttreten des Digital Services Act

Feb. 17, 2024

Worum geht es beim DSA?

Am 5. Juli 2022 hat das EU-Parlament den Digital Services Act (DSA) mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der DSA wird auch als „erstes Grundgesetz für das Internet“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Am 4. Oktober hat nun auch der Europäische Rat DSA zugestimmt und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. der DSA ist am 17. Februar 2024 in Kraft getreten.

Mit dem DSA soll sichergestellt werden, was offline illegal, auch online illegal ist. Das DSA erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzer/-innen – darunter die Redefreiheit – im Internet. Ausserdem sorgt es für eine strengere Beaufsichtigung von Online-Plattformen, insbesondere von Plattformen, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung erreichen.

Was ist das Ziel des DSA?

Das Ziel des DSA ist es, ein sicheres und zugleich offeneres Internet für die Verbraucher/-innen zu schaffen. Konkret sollen:

  • die Verbraucher/-innen und ihre Grundrechte besser geschützt werden
  • die Verbraucher/-innen besser darüber informiert werden, aufgrund welcher Kriterien ihnen Inhalte angezeigt werden
  • die Onlineplattformen strenger beaufsichtigt werden
  • die Algorithmen der grossen Plattformen zugänglich gemacht werden
  • die Verbreitung von illegalen Inhalten verhindert werden
Für wen gilt der DSA?

Betroffen vom DSA sind alle Unternehmen, die digitale Dienste in der EU erbringen (Vermittlungsdienste, Hosting-Dienste, Online-Plattformen), egal ob sie in der EU ansässig sind oder nicht (gleich wie bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Für sehr grosse Online-Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern (wie zum Beispiel Facebook oder Instagram) gelten besonders strenge Vorschriften. Gleichzeitig sind Kleinst- und Kleinunternehmen von bestimmten Verpflichtungen befreit.

Gilt der DSA auf Unternehmen in der Schweiz ?

Der DSA hat eine extraterritoriale Reichweite, was bedeutet, dass er auch relevant ist, wenn Unternehmen keine Niederlassung im EU/EWR haben, aber ihre Dienste an Nutzer im EU/EWR anbieten. Dies wird gemäß dem DSA angenommen, wenn der Vermittlungsdienst eine signifikante Anzahl von Nutzern aus dem EWR hat oder wenn der Dienst auf Nutzer im EU/EWR ausgerichtet ist. Hinweise auf eine solche Ausrichtung können sein: (i) die Verwendung von Währungen, (ii) Lieferungen in EU/EWR-Staaten oder (iii) das Angebot der App im nationalen App-Store eines EU/EWR-Staates.

Welches sind die neuen Verpflichtungen des DSA?

Unternehmen, die digitale Dienste in der EU erbringen haben neue Verpflichtungen. Geplant sind je nach digitalem Dienst unter anderem die folgenden Massnahmen:

  • Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet mit einem Mechanismus, der Nutzer/-innen das Kennzeichnen solcher Inhalte gestattet und Plattformen die Zusammenarbeit mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ ermöglicht
  • Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer von illegalen Waren leichter aufspüren zu können, oder angemessene Massnahmen von Online-Marktplätzen zur stichprobenartigen Überprüfung, ob Produkte oder Dienste in einer amtlichen Datenbank als illegal identifiziert wurden
  • Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer/-innen mit der Möglichkeit, Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten
  • Verbot bestimmter Arten von gezielter Werbung auf Online-Plattformen (wenn sie zum Beispiel auf Kinder abzielen oder besondere personenbezogene Daten wie ethnische Zugehörigkeit, politische Ansichten, sexuelle Ausrichtung nutzen)
  • Erhöhung der Transparenz von Online-Plattformen in unterschiedlichen Bereichen (z.B. welche Algorithmen verwendet werden)
  • Verpflichtungen für sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, indem sie risikobasierte Massnahmen ergreifen und ihr Risikomanagementsystem von unabhängiger Seite überprüfen lassen
  • Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten grösserer Plattformen und Suchmaschinen, um das Fortschreiten von Online-Risiken nachvollziehen zu können
  • Eine Beaufsichtigungsstruktur, die der Komplexität des Online-Raums gerecht wird
Welche Strafen gibt es nach dem DSA?

Bei Nichtbeachtung der Regelungen können gegen Online-Plattformen und Suchmaschinen Geldbussen in Höhe von bis zu 6 % des im vorangegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtjahresumsatzes ausgesprochen werden, also noch einmal mehr als etwa bei der DSGVO.

Wie soll der DSA durchgesetzt werden?

Die Kommission hat die alleinige Aufsichtsbefugnis über sehr grosse Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen. Dafür arbeitet sie mit den Mitgliedsstaaten zusammen. Unterstützt werden soll sie durch ein neues Europäisches Gremium für digitale Dienste („Digital Services Board“). Zudem sind in jedem europäischen Land „Digital Services Coordinators“ für die Durchsetzung zuständig.

Sollen die wesentlichen Ziele der DSA auch in der Schweiz umgesetzt werden?

Auch in der Schweizer Bevölkerung soll gegenüber grossen Kommunikations-Plattformen wie z.B. Google, Facebook, YouTube und Twitter mehr Rechte erhalten und von diesen Transparenz einfordern können. Der Bundesrat hat deshalb das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Mehr Informationen: Grosse Kommunikationsplattformen: Bundesrat strebt Regulierung an (admin.ch)

 


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Bruno Schnarwiler

Konsulent Informationssicherheit

Bruno Schnarwiler ist ein Experte in Wirtschaftsinformatik mit über 30 Jahren Erfahrung als Auditor, Projektmanager, Berater und Führungskraft. Mit Abschlüssen als Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker, CISA und ISO 27001 Lead Auditor verfügt er über Fachkenntnisse in Informationssicherheit, Krisen- und Risikomanagement sowie digitalen Archivierungslösungen. Er hatte Schlüsselrollen wie Leiter IT-Revision und Risikomanagement in einer Bank, Leiter Softwareentwicklung und Berater für Sicherheit. Diese Tätigkeiten gaben ihm umfassende Einblicke in Branchen und Prozesse. Er trägt zur Implementierung sicherer IT-Umgebungen, Optimierung interner Kontrollsysteme und Entwicklung nachhaltiger Lösungen bei, die moderne Anforderungen erfüllen.
Edith Luginbühl

Assistentin

Edith Luginbühl ist eine engagierte und erfahrene Assistentin mit über 50 Jahren Berufserfahrung. Ihre berufliche Laufbahn begann mit einer kaufmännischen Ausbildung bei einer Grossbank, und führte sie durch verschiedene Branchen, darunter die Gastronomie, Hotellerie, Autovermietung, Reisebüro, Zeitungsredaktion. Zu ihren Stärken zählen ihre freundliche und professionelle Art, ihre Zuverlässigkeit sowie ihr ausgeprägtes Auge für Details.

Alexander Wild begann 2019 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich. Vor und während seinem Studium konnte er bereits erste Erfahrungen in einer Compliance Abteilung einer Bank erlangen, arbeitete als IT-Supporter sowie in einer Legal Abteilung eines international tätigen Pharmaunternehmen. Seine Tätigkeiten umfassten unter anderem die Prüfung/Einhaltung von Bankweisungen, Sanktionen, Kunden und Länderrisiko; Beurteilung des generellen Kunden-Risikos für die Bank; Wet Ink Support sowie Support in der Prozessoptimierung von Vertragsunterzeichnungen. Seit 2022 arbeitet er als Anwaltsassistent bei der Balthasar Legal AG sowie LR | Rechtsanwälte. Sein Masterstudium wird er voraussichtlich 2025 abschliessen. 

Sangmo Agontsang

Paralegal

Sangmo Agontsang schloss 2012 ihr Diplom als Wirtschaftsfachfrau an der Kaderschule Zürich ab. Nach ihrem Abschluss arbeitete sie als CEO-Assistentin, unter anderem für die Freitag lab ag und CBM Schweiz. Zusätzlich sammelte sie Erfahrung in der Organisation der Kaderschule Zürich und war in der Intellectual Property Abteilung der Freitag lab ag tätig. Dort arbeitete sie international mit einem Team von Anwälten zusammen, um die Rechte des Unternehmens zu verteidigen. Seit 2022 ist sie als Paralegal bei der Balthasar Legal AG beschäftigt.

Markus Bruggmann

MLaw Senior Berater

MLaw Markus Bruggmann hat 2013 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich abgeschlossen und war seitdem unter anderem bei einer Bank, einer Wirtschaftskanzlei und einer Versicherung tätig, wo er sich auf die Beratung sowie die Prüfung und Redaktion von Verträgen in den Bereichen des Kommunikations- und Technologierechts (Datenschutz) unter Berücksichtigung des Haftpflicht- und Immaterialgüterrechts spezialisierte. Zu seinen Stärken gehören seine analytischen Fähigkeiten und seine breite Erfahrung.