Verabschiedung des Digital Services Acts

Jul 21, 2022

Dieser Beitrag wurde am 5. Oktober 2022 aktualisiert.

Worum geht es beim DSA?

Am 5. Juli 2022 hat das EU-Parlament den Digital Services Act (DSA) mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der DSA wird auch als „erstes Grundgesetz für das Internet“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Am 4. Oktober hat nun auch der Europäische Rat DSA zugestimmt und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem DSA soll sichergestellt werden, was offline illegal, auch online illegal ist. Das DSA erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzer/-innen – darunter die Redefreiheit – im Internet. Ausserdem sorgt es für eine strengere Beaufsichtigung von Online-Plattformen, insbesondere von Plattformen, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung erreichen.

Was ist das Ziel des DSA?

Das Ziel des DSA ist es, ein sicheres und zugleich offeneres Internet für die Verbraucher/-innen zu schaffen. Konkret sollen:

  • die Verbraucher/-innen und ihre Grundrechte besser geschützt werden
  • die Verbraucher/-innen besser darüber informiert werden, aufgrund welcher Kriterien ihnen Inhalte angezeigt werden
  • die Onlineplattformen strenger beaufsichtigt werden
  • die Algorithmen der grossen Plattformen zugänglich gemacht werden
  • die Verbreitung von illegalen Inhalten verhindert werden
Für wen gilt der DSA?

Betroffen vom DSA sind alle Unternehmen, die digitale Dienste in der EU erbringen (Vermittlungsdienste, Hosting-Dienste, Online-Plattformen), egal ob sie in der EU ansässig sind oder nicht (gleich wie bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).

Für sehr grosse Online-Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern (wie zum Beispiel Facebook oder Instagram) gelten besonders strenge Vorschriften. Gleichzeitig sind Kleinst- und Kleinunternehmen von bestimmten Verpflichtungen befreit.

Welches sind die neuen Verpflichtungen des DSA?

Unternehmen, die digitale Dienste in der EU erbringen haben neue Verpflichtungen. Geplant sind je nach digitalem Dienst unter anderem die folgenden Massnahmen:

  • Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet mit einem Mechanismus, der Nutzer/-innen das Kennzeichnen solcher Inhalte gestattet und Plattformen die Zusammenarbeit mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ ermöglicht
  • Neue Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer von illegalen Waren leichter aufspüren zu können, oder angemessene Massnahmen von Online-Marktplätzen zur stichprobenartigen Überprüfung, ob Produkte oder Dienste in einer amtlichen Datenbank als illegal identifiziert wurden
  • Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer/-innen mit der Möglichkeit, Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten anzufechten
  • Verbot bestimmter Arten von gezielter Werbung auf Online-Plattformen (wenn sie zum Beispiel auf Kinder abzielen oder besondere personenbezogene Daten wie ethnische Zugehörigkeit, politische Ansichten, sexuelle Ausrichtung nutzen)
  • Erhöhung der Transparenz von Online-Plattformen in unterschiedlichen Bereichen (z.B. welche Algorithmen verwendet werden)
  • Verpflichtungen für sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern, indem sie risikobasierte Massnahmen ergreifen und ihr Risikomanagementsystem von unabhängiger Seite überprüfen lassen
  • Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten grösserer Plattformen und Suchmaschinen, um das Fortschreiten von Online-Risiken nachvollziehen zu können
  • Eine Beaufsichtigungsstruktur, die der Komplexität des Online-Raums gerecht wird
Welche Strafen gibt es nach dem DSA?

Bei Nichtbeachtung der Regelungen können gegen Online-Plattformen und Suchmaschinen Geldbussen in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden.

Ab wann gilt der DSA?

Der DSA tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Es wird in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und 15 Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Für sehr grosse Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen gilt das Gesetz über digitale Dienste ab einem früheren Zeitpunkt, d. h. vier Monate nach ihrer Benennung als sehr grosse Online-Plattform oder sehr grosse Online-Suchmaschine.

Wie soll der DSA durchgesetzt werden?

Die Kommission hat die alleinige Aufsichtsbefugnis über sehr grosse Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen. Dafür arbeitet sie mit den Mitgliedsstaaten zusammen. Unterstützt werden soll sie durch ein neues Europäisches Gremium für digitale Dienste („Digital Services Board“). Zudem sind in jedem europäischen Land „Digital Services Coordinators“ für die Durchsetzung zuständig.

Sehr gerne Unterstützung wir sie bei Fragen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.