Energie- & Stromversorgungsrecht
Wir beraten umfassend im Energie- und Stromversorgungsrecht – fundiert, praxisnah und mit Blick für das Wesentliche.
Wir unterstützen Energieversorger, Produzenten, Netzbetreiber, Photovoltaik-Dienstleister und Investoren in allen rechtlichen und regulatorischen Fragen. Mit langjähriger Inhouse-Erfahrung in führenden Energieunternehmen bringen wir nicht nur juristisches Know-how, sondern auch tiefes Verständnis für technische, wirtschaftliche und regulatorische Zusammenhänge mit.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beratung zu Stromversorgungsgesetz (StromVG), Energiegesetz (EnG) und zugehörigen Verordnungen
- Begleitung bei ZEV-, vZEV- und LEG-Modellen sowie deren vertraglicher und regulatorischer Umsetzung
- Rechtliche Unterstützung rund um neue regulatorische Entwicklungen wie den Mantelerlass
- Fragen zu Netzzugang, Netznutzung und Netzbewirtschaftung
- Projekte im Bereich Erzeugung, Eigenverbrauch und Zusammenschlüsse
- Strukturierung und Umsetzung von Areallösungen
- Strategische Beratung im Bereich Energiewende und Dekarbonisierung
Aktuell
BESSt Practice
Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) sind in der Schweiz innert kurzer Zeit von «Pilot» zu «Businesscase» geworden. Treiber sind Engpässe im Verteilnetz, die Zunahme volatiler Einspeisung und neue Erlösmöglichkeiten über Systemdienstleistungen (SDL) sowie...
Warum KI gute Governance braucht
Warum Künstliche Intelligenz klare Governance-Strukturen benötigt, habe ich kürzlich in einer Kolumne im IT Magazine dargestellt (Kolumne: Warum KI gute Governance braucht); der folgende Beitrag fokussiert auf die rechtlichen und organisatorischen Implikationen von...
Eigenverbrauchsmodelle 2026: ZEV, vZEV, Praxismodell & LEG
Der Mantelerlass verändert den Markt Mit dem Inkrafttreten des zweiten Teils des sog. Mantelerlasses zum Stromversorgungsgesetz treten per 1. Januar 2026 tiefgreifende Neuerungen in Kraft. Neben den bekannten Formen des Eigenverbrauchs wie dem Zusammenschluss zum...









