Generative KI ist im juristischen Arbeitsalltag angekommen. Sie unterstützt bei Recherchen, strukturiert umfangreiche Dokumente, entwickelt erste Argumentationslinien und formuliert Textentwürfe. Ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts zeigt jedoch anschaulich, wo die Grenzen liegen: Eine KI-generierte Rechtsschrift entbindet nicht davon, Inhalt und Quellen sorgfältig zu prüfen.
Im Urteil 4A_231/2026 vom 3. Juli 2026 befasste sich das Bundesgericht mit einer Beschwerde, welche die nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin nach eigenen Angaben mithilfe von KI erstellt hatte. Das Ergebnis war problematisch – allerdings nicht allein deshalb, weil KI eingesetzt worden war. Entscheidend waren vielmehr erhebliche inhaltliche und prozessuale Mängel. Der Fall wurde am 14. August 2026 im Blog «Beschwerde ans Bundesgericht» besprochen.
Eine KI-generierte Rechtsschrift mit erheblichen Mängeln
Die Beschwerdeführerin verwies unter anderem auf Erwägungen, die im angefochtenen Entscheid gar nicht existierten, gab Erwägungen unzutreffend wieder und ergänzte den Sachverhalt teilweise frei. Zudem setzte sich ihre Beschwerde nicht hinreichend mit den tragenden Erwägungen der Vorinstanz auseinander.
Das Bundesgericht bezeichnete die Beschwerde bereits im Rubrum als «weitgehend unzulässige KI-generierte Beschwerde» und hielt fest, es sei sehr fraglich, ob eine derartige Beschwerde überhaupt zulässig sei. Die grundsätzliche Frage liess es allerdings ausdrücklich offen.
Daraus lässt sich deshalb kein generelles Verbot KI-unterstützter Rechtsschriften ableiten. Entscheidend bleibt, ob eine Eingabe die gesetzlichen und prozessualen Anforderungen erfüllt.
Nicht die KI-Nutzung ist das eigentliche Problem
Gerade darin liegt die Bedeutung des Entscheids über den konkreten Fall hinaus. Generative KI kann sprachlich ausgesprochen überzeugende Ergebnisse liefern. Ein professioneller Ton oder eine schlüssig wirkende Argumentation sagen jedoch nichts darüber aus, ob Fundstellen tatsächlich existieren, der Sachverhalt korrekt wiedergegeben wird oder die rechtliche Würdigung trägt.
Gleichzeitig bietet KI erhebliche Chancen. Richtig eingesetzt kann sie Rechercheprozesse unterstützen, Informationen strukturieren und erste Entwürfe effizienter machen. Auch in Kanzleien und Rechtsabteilungen besteht deshalb wenig Anlass, KI grundsätzlich auszuschliessen.
Die entscheidende Grenze verläuft vielmehr zwischen Unterstützung und Verantwortungsdelegation. Wer ein KI-generiertes Ergebnis verwendet, muss beurteilen können, ob es fachlich richtig und für den konkreten Zweck geeignet ist.
Human-in-the-Loop bedeutet fachliche Prüfung
Damit wird der Entscheid auch zu einem anschaulichen Beispiel für einen Grundsatz moderner KI-Governance: Human-in-the-Loop darf nicht bedeuten, dass ein Mensch einen fertigen KI-Text lediglich überfliegt und freigibt.
Erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte fachliche Kontrolle. Bei einer Rechtsschrift bedeutet dies beispielsweise, dass zitierte Entscheide und Gesetzesbestimmungen überprüft, Aussagen mit den Akten abgeglichen und rechtliche Argumentationen eigenständig beurteilt werden. Je grösser die möglichen Auswirkungen eines KI-generierten Ergebnisses sind, desto intensiver muss diese Kontrolle ausfallen.
Dies setzt wiederum Fachkompetenz voraus. Wer nicht beurteilen kann, ob eine KI-Antwort richtig ist, kann auch keine wirksame menschliche Kontrolle gewährleisten.
Für Anwältinnen und Anwälte gilt ein besonderer Massstab
Der konkrete Entscheid betraf eine nicht anwaltlich vertretene Partei. Für Anwältinnen und Anwälte tritt jedoch eine zusätzliche Ebene hinzu: Nach Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) haben sie ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben (Fedlex).
Diese Verantwortung verändert sich durch den Einsatz von KI nicht. Ein Fehler wird nicht deshalb weniger problematisch, weil er ursprünglich von einem Sprachmodell erzeugt wurde. Wer eine Rechtsschrift unterzeichnet und einreicht, muss deren Inhalt fachlich vertreten können.
Dasselbe Prinzip gilt ausserhalb von Kanzleien. Unternehmen sollten definieren, für welche Aufgaben KI eingesetzt werden darf, welche Ergebnisse einer Kontrolle bedürfen und wer für deren Verwendung verantwortlich ist. Schulungen und E-Learning-Angebote zu KI, Datenschutz und Datensicherheit können dazu beitragen, diese Anforderungen im Arbeitsalltag zu verankern.
Fazit: KI unterstützt – Verantwortung bleibt beim Menschen
Das Urteil 4A_231/2026 ist kein Urteil gegen den Einsatz generativer KI. Es zeigt vielmehr sehr konkret, was geschieht, wenn überzeugend formulierte KI-Ergebnisse mit fachlich geprüften Ergebnissen verwechselt werden.
Für die Praxis folgt daraus eine klare Leitlinie: KI kann unterstützen, strukturieren und beschleunigen. Fachliche Prüfung, Einordnung und Verantwortung dürfen jedoch nicht an die KI delegiert werden. Gerade deshalb gehören klare Verantwortlichkeiten und wirksame Kontrollprozesse zu jeder professionellen KI-Governance.
Wir begleiten Unternehmen bei der Entwicklung praxistauglicher KI-Governance, interner KI-Richtlinien und Schulungskonzepte – mit Fokus auf Pragmatismus, Effizienz und Transparenz.








