KI-generierte Rechtsschrift: Human in the loop bleibt unverzichtbar

Aug. 14, 2026

Generative KI ist im juristischen Arbeitsalltag angekommen. Sie unterstützt bei Recherchen, strukturiert umfangreiche Dokumente, entwickelt erste Argumentationslinien und formuliert Textentwürfe. Ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts zeigt jedoch anschaulich, wo die Grenzen liegen: Eine KI-generierte Rechtsschrift entbindet nicht davon, Inhalt und Quellen sorgfältig zu prüfen.

Im Urteil 4A_231/2026 vom 3. Juli 2026 befasste sich das Bundesgericht mit einer Beschwerde, welche die nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführerin nach eigenen Angaben mithilfe von KI erstellt hatte. Das Ergebnis war problematisch – allerdings nicht allein deshalb, weil KI eingesetzt worden war. Entscheidend waren vielmehr erhebliche inhaltliche und prozessuale Mängel. Der Fall wurde am 14. August 2026 im Blog «Beschwerde ans Bundesgericht» besprochen.

Eine KI-generierte Rechtsschrift mit erheblichen Mängeln

Die Beschwerdeführerin verwies unter anderem auf Erwägungen, die im angefochtenen Entscheid gar nicht existierten, gab Erwägungen unzutreffend wieder und ergänzte den Sachverhalt teilweise frei. Zudem setzte sich ihre Beschwerde nicht hinreichend mit den tragenden Erwägungen der Vorinstanz auseinander.

Das Bundesgericht bezeichnete die Beschwerde bereits im Rubrum als «weitgehend unzulässige KI-generierte Beschwerde» und hielt fest, es sei sehr fraglich, ob eine derartige Beschwerde überhaupt zulässig sei. Die grundsätzliche Frage liess es allerdings ausdrücklich offen.

Daraus lässt sich deshalb kein generelles Verbot KI-unterstützter Rechtsschriften ableiten. Entscheidend bleibt, ob eine Eingabe die gesetzlichen und prozessualen Anforderungen erfüllt.

Nicht die KI-Nutzung ist das eigentliche Problem

Gerade darin liegt die Bedeutung des Entscheids über den konkreten Fall hinaus. Generative KI kann sprachlich ausgesprochen überzeugende Ergebnisse liefern. Ein professioneller Ton oder eine schlüssig wirkende Argumentation sagen jedoch nichts darüber aus, ob Fundstellen tatsächlich existieren, der Sachverhalt korrekt wiedergegeben wird oder die rechtliche Würdigung trägt.

Gleichzeitig bietet KI erhebliche Chancen. Richtig eingesetzt kann sie Rechercheprozesse unterstützen, Informationen strukturieren und erste Entwürfe effizienter machen. Auch in Kanzleien und Rechtsabteilungen besteht deshalb wenig Anlass, KI grundsätzlich auszuschliessen.

Die entscheidende Grenze verläuft vielmehr zwischen Unterstützung und Verantwortungsdelegation. Wer ein KI-generiertes Ergebnis verwendet, muss beurteilen können, ob es fachlich richtig und für den konkreten Zweck geeignet ist.

Human-in-the-Loop bedeutet fachliche Prüfung

Damit wird der Entscheid auch zu einem anschaulichen Beispiel für einen Grundsatz moderner KI-Governance: Human-in-the-Loop darf nicht bedeuten, dass ein Mensch einen fertigen KI-Text lediglich überfliegt und freigibt.

Erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte fachliche Kontrolle. Bei einer Rechtsschrift bedeutet dies beispielsweise, dass zitierte Entscheide und Gesetzesbestimmungen überprüft, Aussagen mit den Akten abgeglichen und rechtliche Argumentationen eigenständig beurteilt werden. Je grösser die möglichen Auswirkungen eines KI-generierten Ergebnisses sind, desto intensiver muss diese Kontrolle ausfallen.

Dies setzt wiederum Fachkompetenz voraus. Wer nicht beurteilen kann, ob eine KI-Antwort richtig ist, kann auch keine wirksame menschliche Kontrolle gewährleisten.

Für Anwältinnen und Anwälte gilt ein besonderer Massstab

Der konkrete Entscheid betraf eine nicht anwaltlich vertretene Partei. Für Anwältinnen und Anwälte tritt jedoch eine zusätzliche Ebene hinzu: Nach Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) haben sie ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben (Fedlex).

Diese Verantwortung verändert sich durch den Einsatz von KI nicht. Ein Fehler wird nicht deshalb weniger problematisch, weil er ursprünglich von einem Sprachmodell erzeugt wurde. Wer eine Rechtsschrift unterzeichnet und einreicht, muss deren Inhalt fachlich vertreten können.

Dasselbe Prinzip gilt ausserhalb von Kanzleien. Unternehmen sollten definieren, für welche Aufgaben KI eingesetzt werden darf, welche Ergebnisse einer Kontrolle bedürfen und wer für deren Verwendung verantwortlich ist. Schulungen und E-Learning-Angebote zu KI, Datenschutz und Datensicherheit können dazu beitragen, diese Anforderungen im Arbeitsalltag zu verankern.

Fazit: KI unterstützt – Verantwortung bleibt beim Menschen

Das Urteil 4A_231/2026 ist kein Urteil gegen den Einsatz generativer KI. Es zeigt vielmehr sehr konkret, was geschieht, wenn überzeugend formulierte KI-Ergebnisse mit fachlich geprüften Ergebnissen verwechselt werden.

Für die Praxis folgt daraus eine klare Leitlinie: KI kann unterstützen, strukturieren und beschleunigen. Fachliche Prüfung, Einordnung und Verantwortung dürfen jedoch nicht an die KI delegiert werden. Gerade deshalb gehören klare Verantwortlichkeiten und wirksame Kontrollprozesse zu jeder professionellen KI-Governance.

Wir begleiten Unternehmen bei der Entwicklung praxistauglicher KI-Governance, interner KI-Richtlinien und Schulungskonzepte – mit Fokus auf Pragmatismus, Effizienz und Transparenz.

 

Silvia Mathys

lic. iur. Senior Beraterin

lic. iur. Silvia Mathys hat 2004 ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Basel abgeschlossen und war seither in verschiedenen Unternehmen, unter anderem in der Finanzbranche, der Industrie sowie im Technologiebereich, tätig. Sie spezialisierte sich auf die rechtliche Begleitung und Umsetzung im Bereich Datenschutz und Compliance. Neben ihrer Tätigkeit bei internationalen Konzernen bringt sie langjährige Erfahrung in der Beratung, Schulung und Implementierung datenschutzrechtlicher Vorgaben (inkl. DSGVO) mit. Zu ihren Stärken gehören ihre fundierte Fachkompetenz, ihre praxisorientierte Arbeitsweise sowie ihre breite Erfahrung im internationalen Umfeld.

Bruno Schnarwiler

Konsulent Informationssicherheit

Bruno Schnarwiler ist ein Experte in Wirtschaftsinformatik mit über 30 Jahren Erfahrung als Auditor, Projektmanager, Berater und Führungskraft. Mit Abschlüssen als Eidg. Dipl. Wirtschaftsinformatiker, CISA und ISO 27001 Lead Auditor verfügt er über Fachkenntnisse in Informationssicherheit, Krisen- und Risikomanagement sowie digitalen Archivierungslösungen. Er hatte Schlüsselrollen wie Leiter IT-Revision und Risikomanagement in einer Bank, Leiter Softwareentwicklung und Berater für Sicherheit. Diese Tätigkeiten gaben ihm umfassende Einblicke in Branchen und Prozesse. Er trägt zur Implementierung sicherer IT-Umgebungen, Optimierung interner Kontrollsysteme und Entwicklung nachhaltiger Lösungen bei, die moderne Anforderungen erfüllen.
Edith Luginbühl

Assistentin

Edith Luginbühl ist eine engagierte und erfahrene Assistentin mit über 50 Jahren Berufserfahrung. Ihre berufliche Laufbahn begann mit einer kaufmännischen Ausbildung bei einer Grossbank, und führte sie durch verschiedene Branchen, darunter die Gastronomie, Hotellerie, Autovermietung, Reisebüro, Zeitungsredaktion. Zu ihren Stärken zählen ihre freundliche und professionelle Art, ihre Zuverlässigkeit sowie ihr ausgeprägtes Auge für Details.

Alexander Wild begann 2019 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich. Vor und während seinem Studium konnte er bereits erste Erfahrungen in einer Compliance Abteilung einer Bank erlangen, arbeitete als IT-Supporter sowie in einer Legal Abteilung eines international tätigen Pharmaunternehmen. Seine Tätigkeiten umfassten unter anderem die Prüfung/Einhaltung von Bankweisungen, Sanktionen, Kunden und Länderrisiko; Beurteilung des generellen Kunden-Risikos für die Bank; Wet Ink Support sowie Support in der Prozessoptimierung von Vertragsunterzeichnungen. Seit 2022 arbeitet er als Anwaltsassistent bei der Balthasar Legal AG sowie LR | Rechtsanwälte. Sein Masterstudium wird er voraussichtlich 2025 abschliessen. 

Sebastian Andres

Student, Content Manager

Sebastian Andres begann 2019 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, wo er voraussichtlich 2026 den Masterabschluss erlangen wird. Erste praktische Erfahrungen sammelte er bei der Digt AG, wo er in der Vertragsgestaltung tätig war und daneben auch Aufgaben im Bereich Content Management übernahm. Bei der ADMG AG, bei der er seit 2024 arbeitet, erwarb er anschliessend vertiefte Kenntnisse in Zivil-, Verwaltungs-, Handels- und Wirtschaftsrecht. Seit 2025 ist er zudem bei der Balthasar Legal AG als Content Manager tätig.

Markus Bruggmann

MLaw Senior Berater

MLaw Markus Bruggmann hat 2013 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich abgeschlossen und war seitdem unter anderem bei einer Bank, einer Wirtschaftskanzlei und einer Versicherung tätig, wo er sich auf die Beratung sowie die Prüfung und Redaktion von Verträgen in den Bereichen des Kommunikations- und Technologierechts (Datenschutz) unter Berücksichtigung des Haftpflicht- und Immaterialgüterrechts spezialisierte. Zu seinen Stärken gehören seine analytischen Fähigkeiten und seine breite Erfahrung.