Balthasar Legal hat drei neue Datenschutz-E-Learnings für EVU entwickelt. Die Module sind auf die rechtlichen und praktischen Fragestellungen von Energieversorgungsunternehmen zugeschnitten und vermitteln konkrete Handlungssicherheit für den Arbeitsalltag.
Wann darf der Kundendienst Auskunft geben? Wann sind Smart-Meter-Daten Personendaten? Und worauf müssen Mitarbeitende beim Umgang mit Kunden-, Mess- oder Abrechnungsdaten achten? Diese Fragen stellen sich in Energieversorgungsunternehmen täglich – an den Schnittstellen zwischen Kundendienst, Abrechnung, Netzbetrieb und Datenmanagement.
Drei Module für unterschiedliche Aufgabenbereiche
Die drei E-Learnings richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und Funktionen innerhalb eines Energieversorgungsunternehmens.
Datenschutz im EVU-Umfeld vermittelt die zentralen Grundlagen für alle Mitarbeitenden. Das Modul zeigt, wann Personendaten vorliegen, welche Datenschutzgrundsätze gelten und wie Kunden-, Kommunikations- und interne Daten korrekt bearbeitet werden. Die Mitarbeitenden lernen zudem, Unsicherheiten und mögliche Datenschutzverletzungen zu erkennen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Datenschutz im EVU-Kundendienst konzentriert sich auf typische Situationen im Kundenkontakt. Behandelt werden insbesondere die Prüfung von Identität und Berechtigung, die rechtmässige Bekanntgabe von Kundendaten sowie die Unterscheidung zwischen gewöhnlichen Kundenanfragen und formellen Auskunftsbegehren.
Datenschutzkonforme Bearbeitung von Smart-Meter-Daten verbindet das Datenschutzrecht mit den sektorspezifischen Vorgaben des Stromversorgungsrechts. Im Zentrum stehen die Einordnung von Mess- und Verbrauchsdaten, die Abgrenzung zwischen personenbezogenen, pseudonymisierten und anonymisierten Daten sowie die zulässigen Zwecke ihrer Bearbeitung und Bekanntgabe.
Weshalb braucht es spezifische Datenschutz-E-Learnings für EVU?
Eine allgemeine Datenschutzschulung schafft wichtige Grundlagen. Sie beantwortet jedoch nicht automatisch die besonderen Fragen, die sich in Energieversorgungsunternehmen stellen. EVU bearbeiten neben Stamm-, Kontakt- und Vertragsdaten auch Verbrauchs-, Mess- und Abrechnungsdaten. Gleichzeitig bewegen sie sich an der Schnittstelle verschiedener Rechtsgrundlagen.
Das Bundesgesetz über den Datenschutz definiert in Art. 5 lit. a DSG Personendaten als alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Art. 6 DSG enthält die allgemeinen Bearbeitungsgrundsätze; Art. 8 DSG verlangt eine dem Risiko angemessene Datensicherheit.
Bei kommunalen oder kantonalen Energieversorgungsunternehmen kann – abhängig von der Rechtsform und der wahrgenommenen Aufgabe – kantonales Datenschutzrecht zur Anwendung gelangen. Hinzu kommen die Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes und der Stromversorgungsverordnung. Eine wirksame Schulung muss diese Anforderungen verständlich in den konkreten Arbeitsalltag übersetzen.
Auskünfte im Kundendienst richtig behandeln
Nicht jede Anfrage nach Kundendaten ist ein datenschutzrechtliches Auskunftsbegehren. Möchte eine Kundin beispielsweise ihre Rechnung erklärt haben, handelt es sich grundsätzlich um eine gewöhnliche Kundenanfrage. Trotzdem muss geprüft werden, ob die anfragende Person tatsächlich die Kundin oder zur Entgegennahme der Informationen berechtigt ist.
Anders liegt der Fall, wenn eine Person wissen möchte, welche Daten das EVU insgesamt über sie bearbeitet. Dabei kann es sich um ein Auskunftsbegehren nach Art. 25 DSG handeln. Eine solche Auskunft geht regelmässig über die im Kundensystem unmittelbar sichtbaren Angaben hinaus.
Gemäss den Hinweisen des EDÖB zum Auskunftsrecht umfasst die Auskunft unter anderem Angaben zu den bearbeiteten Personendaten, den Bearbeitungszwecken, der Herkunft, den Empfängern und der Aufbewahrungsdauer. Sie ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zu erteilen. Der Kundendienst sollte formelle Auskunftsbegehren deshalb erkennen und unverzüglich an die intern zuständige Stelle weiterleiten.
Smart-Meter-Daten datenschutzkonform bearbeiten
Smart-Meter-Daten sind Personendaten, wenn sie über einen Zähler, eine Verbrauchsstelle, eine Adresse oder ein Kundenkonto einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Auch pseudonymisierte Daten bleiben Personendaten, solange eine Zuordnung mithilfe zusätzlicher Informationen möglich ist. Nur wirksam anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter das Datenschutzrecht.
Art. 8d der Stromversorgungsverordnung regelt die Bearbeitung von Mess- und Stammdaten durch Netzbetreiber. Die Bestimmung unterscheidet zwischen pseudonymisierten und nicht pseudonymisierten Daten und enthält Vorgaben zu Bearbeitungszwecken, Bekanntgabe, Aufbewahrung und Abruf.
Für Mitarbeitende genügt es daher nicht, die technische Herkunft der Daten zu kennen. Sie müssen auch verstehen, in welcher Form, zu welchem Zweck und durch welche Stellen die Daten bearbeitet oder weitergegeben werden dürfen.
Praxisnah, rollenbezogen und flexibel einsetzbar
Die Datenschutz-E-Learnings für EVU arbeiten mit konkreten Situationen, kurzen Wissenseinheiten und interaktiven Fragen. Ziel ist nicht das Auswendiglernen gesetzlicher Bestimmungen, sondern deren sichere Anwendung im jeweiligen Aufgabenbereich.
Die Module können einzeln oder als Paket eingesetzt und als SCORM-Dateien in ein bestehendes Lernmanagementsystem integriert werden. Dadurch lassen sich Mitarbeitende gezielt nach Funktion und Schulungsbedarf sensibilisieren.
Weitere Informationen finden Sie bei den Online-Schulungen von Balthasar Legal. Die rechtliche Begleitung energiewirtschaftlicher Fragestellungen gehört zudem zu unserer Beratung im Energie- und Stromversorgungsrecht.
Fazit
Datenschutz wird wirksam, wenn Mitarbeitende in der konkreten Situation wissen, was zu tun ist. Mit den drei neuen Datenschutz-E-Learnings erhalten EVU eine rechtlich fundierte und praxisnahe Möglichkeit, unterschiedliche Zielgruppen gezielt zu schulen und klare Abläufe im Unternehmen zu unterstützen.
Interessieren Sie sich für einzelne Module oder ein auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Schulungspaket? Gerne beraten wir Sie zu den Einsatz- und Lizenzmöglichkeiten.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.








