Datenschutz-Folgenabschätzung
Bei hohem Risiko führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Notwendigkeit und der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung zur geplanten Bearbeitung.
Sowohl das neue DSG als auch die DSGVO verlangen, wenn die Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann, wie etwa bei der Verwendung neuer Technologien eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Datenschutz-Folgenabschätzung enthält eine Beschreibung der geplanten Bearbeitung, eine Bewertung der Risiken für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person sowie die Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte.
Schwerpunkte
- Umschreibung der geplanten Bearbeitung
- Schwellenwertanalyse
- Prüfung der Bearbeitung auf Datenschutz-Compliance
- Risikoanalyse und Bewertung
- Umsetzung der technischen und organisatorischen Massnahmen
Methodik
Wir richten uns nach den Vorgaben des Europäischen und zukünftigen Schweizerischen Rrecht (DSGVO; DSG) sowie den von europäischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden erlassenen Richtlinien und Normen. Je nach Bearbeitung kann die Datenschutz-Folgenabschätzung umfassender oder weniger umfassend ausfallen.
Aktuell
Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung zum DSG
Aktualisierung: Am 31. August 2022 wurde der finale Text publiziert, siehe hierzu meinen Blogbeitrag zur revision-dsv In der Herbstsession 2020 hat das Parlament das neue Datenschutzgesetz (nDSG) verabschiedet. Damit dieses in Kraft treten kann, muss die Verordnung...
Eckpunkte für ein Datensicherheitskonzept
Mit der Corona-Krise haben Hackerangriffe auf das Homeoffice erheblich zugenommen. Die Methoden reichen von üblichen Ransomware-Attacken bis zu immer neuen Phishing-Varianten. Dabei wird ausgenutzt, dass viele Angestellte zu Hause weniger Austausch mit Kollegen...
Datenschutz in Smart Grids
Am 30. September 2016 verabschiedete das Parlament das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. Darin enthalten sind auch Bestimmungen zum Thema intelligente Stromnetze, sogenannte „Smart Grids“. Datenschutz in Smart Grids - was gilt es zu beachten ? ...