Smart Contracts im Spannungsverhältnis zum Datenschutz

Feb 28, 2022

Smart Contracts stehen im Spannungsverhältnis zum Datenschutz. Denn im Rahmen der Nutzung von Smart Contracts werden häufig Personendaten bearbeitet.

 

Smart Contracts als automatisches Programm

Smart Contract sind Programme, welche die Abwicklung von vorab und nach den Regeln der übereinstimmenden Willenserklärung geschlossener Verträge unterstützt. Vereinfacht gesagt, erfüllen Smart Contracts automatisch das, was die Parteien miteinander vorher vereinbart haben. Smart Contracts werden eingesetzt, um Prozesse wie Zahlungsvorgänge automatisch in digitalisierter Form auszuführen und abzuschliessen. Sie bedürfen keiner menschlichen Überwachung. Ein Smart Contract kann beispielsweise automatisch Lizenzen oder den Zugang zu Online-Plattformen freischalten oder sperren, wenn Zahlungen nicht geleistet werden. Im Bereich Internet of Things (IoT) ist die Freigabe von Mietwagen denkbar, sobald ein Nutzer ein Fahrzeug reserviert.

 

Smart Contracts basieren auf der Blockchain-Technologie

Typischerweise werden Smart Contracts in einer Blockchain-Infrastruktur mithilfe von Peer-to-Peer-Technologie umgesetzt. Blockchain ist eine auf verschiedene Computer verteilte und verschlüsselte Datenbank, in der alle Transaktionen gesammelt werden. Dabei wurden die Bedingungen und Handlungen bereits im Voraus definiert und anschliessend automatisiert zur Ausführung gebracht. Einfach gesprochen ist ein Smart Contract ein kleines Programm, welches auf einer Blockchain läuft und einfache Wenn-Dann-Regeln ausführt. Weil die Transaktionen für die Teilnehmer sichtbar und grundsätzlich unveränderbar sind, sind zur Prüfung oder Beglaubigung der Verträge keine Zwischeninstanzen erforderlich. Die Vertragsparteien können direkt miteinander Vereinbarungen treffen.

 

Smart Contracts beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Schon seit einiger Zeit wird auch in der Energiewirtschaft der Einsatz von Smart Contracts basierend auf der Blockchain-Technologie diskutiert. Dies unter anderem bei Zusammenschlüssen der Endverbraucher zum Eigenverbrauch (ZEV).

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ermöglicht es den Endverbrauchern seit dem 1. Januar 2018, ihren selbst produzierten Sonnenstrom – auch über benachbarte Grundstücke hinweg – Bewohnern und Nutzern zum Eigenverbrauch zur Verfügung zu stellen. Seit dem 1. April 2019 ist neu ein ZEV-Verbund auch über Strassen, Eisenbahntrassen oder Fliessgewässer hinweg möglich, sofern die Grundeigentümer zustimmen. Der Netzbetreiber liefert wie bis anhin den Reststrom und vergütet den überschüssig produzierten Strom.

Ein ZEV ist über einen Anschlusspunkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Es obliegt dem ZEV-Betreiber, den Stromverbrauch mittels privater Zähler zu messen und ihn den einzelnen Nutzern anteilsmässig zu verrechnen. In der Regel delegiert er diese Aufgabe – so etwa einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU).

Damit eine ZEV funktioniert, ist jeder der am Zusammenschluss beteiligten Haushalte mit einem privaten Zähler, einem sogenannten Smart Meter auszustatten. Dieser misst die Stromproduktion, den Stromverbrauch, die Spannungen und die Frequenzen. So ermöglichen Smart Contracts den Handel von Strom unter den Eigenverbrauchern, ohne Einschaltung eines Mittelmannes.

 

Bearbeitung von Personendaten

Im Rahmen der Nutzung von Smart Contracts werden häufig Personendaten bearbeitet, wie etwa Namen, E-Mail-Adressen oder Anschriften. Sie unterstehen dem Datenschutzrecht. In der Schweiz gilt für die Bearbeitung von Personendaten das Schweizer Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) sowie dessen Verordnungen. Das DSG wurde 2020 revidiert und wird voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Weitere genutzte Daten erscheinen auf den ersten Blick anonym und sind damit dem Anwendungsbereich der Datenschutzgesetzgebung entzogen. Diese Daten sind aber oftmals nur pseudonymisiert und die betroffene Person ist somit mit einem vertretbaren Aufwand dennoch identifizierbar, weshalb auch sie der Datenschutzgesetzgebung unterstehen.

 

Smart Contracts im Spannungsverhältnis zum Datenschutz

Smart Contracts stehen in einem Spannungsverhältnis zum Datenschutz. Dabei stellen sich neben der Frage, ob es sich um Personendaten handelt auch solche nach den Verantwortlichkeiten, der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze sowie der Rechtfertigung der Bearbeitung von Personendaten. Schliesslich stellt auch die weitgehende Unveränderbarkeit der Blockchain datenschutzrechtlich eine Herausforderung dar. Denn das Datenschutzrecht spricht den betroffenen Personen Rechte auf Berichtigung und Löschung zu, welche schwer umsetzbar sind.

An der 4. Energierechtstagung der Universität Luzern durfte ich ein Referat zum Thema Smart Contracts, basierend auf der Blockchain-Technologie halten. Im Fokus standen dabei die datenschutzrechtlichen Themen bei den ZEVs. Dabei präsentierte ich auch Lösungsansätze zu den sich stellenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Der Tagungsband mit meinem vollständigen Beitrag ist hier erhältlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Edith Luginbühl

Assistentin

Edith Luginbühl ist eine engagierte und erfahrene Assistentin mit über 50 Jahren Berufserfahrung. Ihre berufliche Laufbahn begann mit einer kaufmännischen Ausbildung bei einer Grossbank, und führte sie durch verschiedene Branchen, darunter die Gastronomie, Hotellerie, Autovermietung, Reisebüro, Zeitungsredaktion. Zu ihren Stärken zählen ihre freundliche und professionelle Art, ihre Zuverlässigkeit sowie ihr ausgeprägtes Auge für Details.

Alexander Wild begann 2019 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich. Vor und während seinem Studium konnte er bereits erste Erfahrungen in einer Compliance Abteilung einer Bank erlangen, arbeitete als IT-Supporter sowie in einer Legal Abteilung eines international tätigen Pharmaunternehmen. Seine Tätigkeiten umfassten unter anderem die Prüfung/Einhaltung von Bankweisungen, Sanktionen, Kunden und Länderrisiko; Beurteilung des generellen Kunden-Risikos für die Bank; Wet Ink Support sowie Support in der Prozessoptimierung von Vertragsunterzeichnungen. Seit 2022 arbeitet er als Anwaltsassistent bei der Balthasar Legal AG sowie LR | Rechtsanwälte. Sein Masterstudium wird er voraussichtlich 2025 abschliessen. 

Sangmo Agontsang

Paralegal

Sangmo Agontsang schloss 2012 ihr Diplom als Wirtschaftsfachfrau an der Kaderschule Zürich ab. Nach ihrem Abschluss arbeitete sie als CEO-Assistentin, unter anderem für die Freitag lab ag und CBM Schweiz. Zusätzlich sammelte sie Erfahrung in der Organisation der Kaderschule Zürich und war in der Intellectual Property Abteilung der Freitag lab ag tätig. Dort arbeitete sie international mit einem Team von Anwälten zusammen, um die Rechte des Unternehmens zu verteidigen. Seit 2022 ist sie als Paralegal bei der Balthasar Legal AG beschäftigt.

Markus Bruggmann

MLaw Senior Berater

MLaw Markus Bruggmann hat 2013 sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Zürich abgeschlossen und war seitdem unter anderem bei einer Bank, einer Wirtschaftskanzlei und einer Versicherung tätig, wo er sich auf die Beratung sowie die Prüfung und Redaktion von Verträgen in den Bereichen des Kommunikations- und Technologierechts (Datenschutz) unter Berücksichtigung des Haftpflicht- und Immaterialgüterrechts spezialisierte. Zu seinen Stärken gehören seine analytischen Fähigkeiten und seine breite Erfahrung.