Datenschutz-Folgenabschätzung
Bei hohem Risiko führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Notwendigkeit und der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung zur geplanten Bearbeitung.
Sowohl das neue DSG als auch die DSGVO verlangen, wenn die Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann, wie etwa bei der Verwendung neuer Technologien eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Datenschutz-Folgenabschätzung enthält eine Beschreibung der geplanten Bearbeitung, eine Bewertung der Risiken für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person sowie die Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte.
Schwerpunkte
- Umschreibung der geplanten Bearbeitung
- Schwellenwertanalyse
- Prüfung der Bearbeitung auf Datenschutz-Compliance
- Risikoanalyse und Bewertung
- Umsetzung der technischen und organisatorischen Massnahmen
Methodik
Wir richten uns nach den Vorgaben des Europäischen und zukünftigen Schweizerischen Rrecht (DSGVO; DSG) sowie den von europäischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden erlassenen Richtlinien und Normen. Je nach Bearbeitung kann die Datenschutz-Folgenabschätzung umfassender oder weniger umfassend ausfallen.
Aktuell
VTE-Feierabendveranstaltung / ESA-Informationsveranstaltung
Elektrizitätswerke-Verband St. Gallen-Appenzell (ESA) Als Mitbegründer des Dachverbandes Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) bringt sich der ESA auf nationaler Ebene aktiv ein und befasst sich mit technischen, wirtschaftlichen sowie rechtlichen Fragen in...
16. Tagung zum Datenschutz
Europa Institut an der Universität Zürich Wir informieren Sie im Seminar 16. Tagung zum Datenschutz - Jüngste Entwicklungen rund um die Massnahmen zur Implementierung des ab 1. September 2023 geltenden revidierten DSG, inwiefern die Compliance mit der DSGVO in den...
To Do’s bis zum Inkrafttreten des revDSG am 1. September 2023
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden, dass das totalrevidierte Datenschutzgesetz nun am 1. September 2023 in Kraft tritt. Mit Inkrafttreten des revidierten DSG dürften wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zukommen. Zukünftig können...